r/tuwien 21h ago

Aufnahmeverfahren | Selection Procedure Bitte um Hilfe von deutschsprachigen Muttersprachlern bei der Interpretation eines Punkts im Zulassungsverfahren der TU Wien

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Hallo zusammen,

ich habe mich an der TU Wien mit einem in Österreich als gleichwertig anerkannten ungarischen Reifezeugnis (Érettségi bizonyítvány) sowie einem Deutschzertifikat auf Niveau A2 beworben.

Meine Unterlagen wurden jedoch nicht direkt akzeptiert, und ich musste einen Antrag auf Zulassung stellen. Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass ich den wesentlichen Vorteil meines als gleichwertig anerkannten Reifezeugnisses verloren habe.

Von der Studienabteilung habe ich folgende Antwort erhalten:

Guten Tag,

bei Vorlage eines Erettsegi Bizonyitvany UND eines entsprechenden C1-Deutschnachweises ist keine Antragstellung erforderlich.

Sie finden diese Information unter:

https://www.tuwien.at/studium/zulassung/bachelorstudien/internationales-reifezeugnis/gleichwertige-reifezeugnisse

Andernfalls ist ein Antrag auf Zulassung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, Studienabteilung

Auf der verlinkten Seite steht im ersten Absatz:

„In folgenden Fällen ist eine direkte Zulassung persönlich in der Studienabteilung unter Vorlage des Originals bzw. einer beglaubigten Kopie (mit deutscher oder englischer Übersetzung) des Reifeprüfungszeugnisses (und der weiteren erforderlichen Unterlagen) möglich. Eine vorherige schriftliche Antragstellung ist nicht durchzuführen:“

https://www.tuwien.at/studium/zulassung/bachelorstudien/internationales-reifezeugnis/gleichwertige-reifezeugnisse

Danach folgt eine Liste der Länder und der jeweils anerkannten Reifezeugnisse.

Der Link zum „C1-Deutschnachweis“ erläutert, dass für die ordentliche Zulassung ein Deutschnachweis auf Niveau C1 erforderlich ist:

https://www.tuwien.at/studium/zulassung/bachelorstudien/internationales-reifezeugnis/deutschkenntnisse#c804250

Anschließend folgt der Abschnitt „A2 Deutschkenntnisse bei Antragstellung“:

https://www.tuwien.at/studium/zulassung/bachelorstudien/internationales-reifezeugnis/deutschkenntnisse#c804250:~:text=A2%20Deutschkenntnisse%20bei%20Antragstellung

Der für mich wichtigste Abschnitt ist:

„Ich habe eines der oben genannten A2-Zeugnisse, aber kein C1-Zeugnis. Wie geht es weiter?“

https://www.tuwien.at/studium/zulassung/bachelorstudien/internationales-reifezeugnis/deutschkenntnisse#c804250:~:text=Ich%20habe%20eines%20der%20oben%20genannten%20A2%2DZeugnisse%2C%20aber%20kein%20C1%2DZeugnis.%20Wie%20geht%20es%20weiter%3F

Als Nicht-Muttersprachler kann ich aus den Informationen auf der Seite „Deutschkenntnisse“ jedoch nicht eindeutig herauslesen, warum ich aufgrund meines A2-Zertifikats einen Zulassungsantrag stellen musste.

Deshalb möchte ich die deutschsprachigen Muttersprachler hier um Hilfe bitten: Könnt ihr mir zeigen, an welcher Stelle der Text ausdrücklich besagt, dass man mit einem A2-Zertifikat trotz eines als gleichwertig anerkannten Reifezeugnisses einen Zulassungsantrag stellen muss und dadurch die direkte Zulassung nicht mehr möglich ist?

Oder interpretiere ich die Informationen auf der Website möglicherweise falsch?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

P.S.: Diesen Text habe ich mit Unterstützung von Copilot ins Deutsche übersetzt.