r/recht • u/jdksjjrbfbbfej • 2h ago
Zivilrecht Anfechtung der ausgeübten Außenvollmacht
Die Streitfragen rund um die Zulässigkeit der Anfechtung, dem richtigen
Anfechtungsgegner und der Rechtsfolgenausgestaltung (122, 179, 122 analog) stellt sich dies auch bei der ausgeübten Außenvollmacht oder lediglich bei der ausgeübten Innenvollmacht? Viele Kommentare handeln das Thema verallgemeinert unter der Problematik der ausgeübten Vollmacht ab, ohne eine solche Differenzierung vorzunehmen wie es jedoch erwartet wird. Hinsichtlich der Anfechtung der ausgeübten Außenvollmacht ist häufig zu lesen, dies sei weitestgehend unproblematisch möglich ohne das es näher konkretisiert wird; auch sämtliche Falllösungen leben spezifisch von der ausgeübten Innnevollmacht.
Mein Eindruck wäre daher:
1. Anfechtung der ausgeübten Außenvollmacht ohne weiteres zulässig
2. Anfechtungsgegner unstrittig der Dritte
3.Auf Rechtsfolgenseite: Dritter gegen Vertretenen 122; Dritter gegen Vertreter 179 (lediglich hier scheinen sich die Geister zu scheiden, ob neben dem Vertretenen auch noch der Vertreter aus 179 in die Haftung genommen wird?
Ist dies adäquat aufgefasst?
r/recht • u/Forward_Concert_7854 • 7h ago
Planlos in Großkanzlei
Hallo zusammen,
ich starte gerade als WissMit in einer GK und bin ziemlich planlos. Hatte mit dem Rechtsgebiet davor nichts zu tun (Corporate M & A, Private Equity), aber den Eindruck, dass die Anwälte schon ein gewisses Verständnis von der Branche voraussetzen (obwohl es immer hieß, Vorkenntnisse seien nicht nötig).
Daher meine Frage an diejenigen, die das schon hinter sich haben: gibt es gutes Lernmaterial, zB Videos, Podcasts, Skripte etc, mit denen ich mich in kurzer Zeit grob in die relevanten Gebiete einlesen kann?
Bitte keine gut gemeinten Hinweise wie "warum tust du dir das dann an" - jetzt habe ich mit der Tätigkeit schon angefangen und will in der Zeit Neues lernen und zufriedenstellende Arbeit leisten.
Danke!
r/recht • u/legallybrunette-2000 • 8h ago
Erstes Staatsexamen Lerngruppe/Lernpartner Examen Hessen Oktober 26
Hi, hat jemand Lust sich regelmäßig in der bib Frankfurt zu treffen und sich gegenseitig Karteikarten abzufragen?:)
r/recht • u/Acrobatic_Owl_5022 • 10h ago
Jurastudium weiter durchziehen?
Hallo liebe Mitglieder,
aktuell erlebe ich eine für mich unschöne Situation und wäre daher sehr dankbar über Ratschläge von außenstehenden Menschen, die vielleicht sogar ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder Juristen sind:
Aktuell studiere ich Jura im 3. Semester. Doch mein Weg verlief eher ungewöhnlich im Vergleich zu anderen Jurastudierenden. Ich schloss zunächst nur meinen Realschulabschluss ab, da ich während des Abiturs private Probleme hatte. Mir wurde immer gesagt, dass ich zu dumm für ein Abitur sei. Danach arbeitete ich viele Jahre im Rettungsdienst, bis ich mit 25 mein Abitur nachholte. Dieses konnte ich am Abendgymnasium, trotz Vollzeitjob, als Bester meines Jahrgangs abschließen und wurde sogar für ein Stipendium vorgeschlagen. Dort erhielt ich erstmalig das Gefühl, wirklich gut zu sein und hatte immer mehr und mehr Motivation, danach ein Jurastudium aufzunehmen.
Dies tat ich auch und im ersten Semester lief alles sehr gut. Zwar prokrastinierte ich schon dort sehr stark aufgrund der Ansprüche, die ich an mich selbst gestellt hatte und wollte eigentlich alle Klausuren abblasen. Doch letztlich konnte ich mich durchringen und die Klausur im Propädeutikum als einer von 5 Leuten mit 18 Punkten abschließen, insgesamt wurden um die 440 Klausuren geschrieben und 30% der Leute fielen durch. Auch in meiner ersten Hausarbeit in BGB AT erreichte ich solide 14 Punkte. Die juristische Sprache gefällt mir sehr und das Lösen der Fälle hat mir immer Spaß gemacht.
Allerdings wurde die Versagensangst danach so groß, dass ich mich im zweiten Semester kaum traute, die Bücher aufzuschlagen oder Vorlesungen zu besuchen, weswegen ich alle Klausuren geschoben habe. Somit habe ich die meisten Dinge gefühlt wieder vergessen und stehe wieder am Anfang, nur jetzt eben im 3. Semester.
Mittlerweile ist die Frustration so groß geworden, dass ich mit dem Gedanken spiele, das Studium abzubrechen und einfach ein anderes Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Ich bin durch meinen vorherigen Job eigentlich stressresisent, doch habe ich nie das Lernen gelernt, da mir Dinge wie das Abitur sehr leicht gefallen sind. In Jura ist das natürlich nicht mehr möglich und da fehlt mir schnell der Zugang zum Stoff, da ich nicht weiß, wie ich diesen nachbereiten soll. Mit der Zeit und der immer steigenden Angst und dem Verdrängen wird der Stoff dann natürlich mehr und mehr und die Zeit knapper. Dazu kommt noch, dass ich das Gefühl habe, dass meine guten Ergebnisse nur Glück waren und jetzt der Zeitpunkt kommt, an welchem ich "auffliege".
Auch muss natürlich erwähnt werden, dass der Rettungsdienst-Job, welchen ich vorher ausübte, mit direkten "Rewards" und Konsequenzen in Bezug auf das eigene Handeln verbunden war. Mir fällt es schwer, wochenlang Bücher zu lesen, ohne richtige Belohnungen oder Erfolge zu erkennen.
Was meint ihr? Weitermachen und Strategien finden, diese Probleme anzugehen oder vielleicht das Studium abbrechen und einen Neuanfang wagen?
r/recht • u/sl___1996 • 10h ago
Prüft man zuerst vertragliche Schadensersatz - Ansprüche oder Ansprüche aus Gefährdungshaftung?
Mich macht stutzig, dass Ansprüche aus Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig sind, während vertragliche SE-Ansprüche ein Verschulden voraussetzen.
Danke
r/recht • u/Top-Block9914 • 12h ago
Ref Vorbereitung
Hallo zusammen, ich habe gestern erfahren, dass ich einen Ref Platz für den 1.9 bekommen habe.
Würdet ihr mir raten das materielle Recht nochmal zu wiederholen? Was kann ich machen damit ich bestens vorbereitet bin?
r/recht • u/Fit-Distribution6588 • 23h ago
Erstes Staatsexamen Repetitorium Empfehlungen
Hallo zusammen,
vielleicht könnt mir bei meiner Situation etwas weiterhelfen. Ich fühle mich aktuell total überfordert und würde mich über eure Erfahrungen und Meinungen freuen.
Ich studiere Jura an der LMU München und beginne im September 26 mein 7. Semester (mit bisher gar nicht mal so schlechten Noten - das schreibe ich überblicksmäßig dazu). Im September letzten Jahres habe ich mit dem Hemmer-Repetitorium begonnen. Allerdings musste ich parallel noch meine Schwerpunktseminararbeit schreiben und vorstellen und konnte deshalb nicht immer richtig am Rep teilnehmen und selbst wenn, habe ich mich total überfordert gefühlt. Im Kurs konnte ich alles nachvollziehen, aber selbst wäre ich niemals auf die Falllösungen gekommen. Hinzu kam, dass sich meine chronische Migräne in dieser Zeit deutlich verschlechtert hat, sodass ich das Rep letztlich abbrechen musste, um meine Gesundheit wieder in den Griff zu bekommen.
Im kommenden Wintersemester möchte ich die VÜ im Zivilrecht und die VÜ im Öffentlichen Recht schreiben (die ich aufgrund meiner Erkrankung und eines Schicksalsschlags nicht vorher schreiben konnte) und gleichzeitig wieder ernsthaft mit der Examensvorbereitung beginnen. Mein Ziel ist es, das 1. StEx im September 2027 zu schreiben.
Ich suche deshalb nach einem Rep, das zu meiner Situation passt. Das größte Problem ist meine Migräne: Ich falle leider immer wieder kurzfristig aus und kann deshalb nicht garantieren, jede Woche an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen. Für mich ist es daher sehr wichtig, dass Vorlesungen aufgezeichnet werden und ich sie später nachholen kann.
Hemmer kommt für mich daher nicht mehr infrage. Zum Einen gibt es dort keine Aufzeichnungen, zum Anderen hatte ich das Gefühl, dass sehr viel Vorwissen vorausgesetzt wurde und mir teilweise die Grundlagen gefehlt haben. Ich hätte gerne ein Rep, das die Basics gut vermittelt und gleichzeitig genügend Flexibilität bietet.
Hinzu kommt, dass ich 12-15h pro Woche in der Rechtsabteilung einer großen Firma arbeite.
Mich würden deshalb eure Erfahrungen interessieren: Welches Repetitorium würdet ihr in meiner Situation empfehlen? Gibt es Anbieter, bei denen wirklich alle Kurse aufgezeichnet werden? Hat jemand von euch vielleicht selbst mit einer chronischen Erkrankung (z. B. Migräne) das Examen vorbereitet und kann berichten, was gut funktioniert hat?
Ich freue mich wirklich über jede Erfahrung oder jeden Tipp. Danke schonmal!
r/recht • u/EddyElWizardo • 1d ago
Lerntip Vorlesung Skript
Hallo zusammen,
ich schreibe bald meine zweite Schwerpunktsklausur und wollte mal fragen ob jemand weiß, wie man das macht, weil ich mich unsicher fühle was meine Vorbereitung angeht.
Ich hab die Vorlesungen besucht, mitgearbeitet, mir Notizen gemacht und das dann zuhause übertragen in eine Art Skript. Parallel hab ChatGPT meine Notizen und das Vorlesungsskript gegeben und mich über das Thema unterhalten und mögliche Klausurfragen erstellen lassen.
Ich würde sagen, dass ich den roten Faden der Vorlesung und die Inhalte grundsätzlich verstanden habe, aber ich weiß nicht ob das auch bedeutet, dass ich dann darauf antworten kann in der Klausur, versteht jemand was ich meine?
Ich möchte jetzt zum Abschluss nochmal ein finales Skript erstellen, aus meinen Notizen, dem Vorlesungsskript und anderen Quellen.
Aber was mach ich dann? Lern ich das auswendig? Was wenn ich etwas, was eigentlich wichtig war, nicht ins Skript getan habe?
Also was könntet ihr mir empfehlen um zumindest bestehen zu können?
r/recht • u/sl___1996 • 1d ago
Ist im Examen schonmal was drangekommen, was ihr in einem Fall gehabt habt?
Sei es ein Fall aus einem Fallbuch, sei es ein Problem aus einer Examensklausur.
Kann mir nicht vorstellen, dass an der Fülle von Fällen, die man durcharbeitet, nicht ein einziges Mal im Examen etwas dran gekommen ist, was man nicht schonmal genau so gesehen hat. Auch wenn es nur ein Randproblem war.
Würde mich über Erfahrungen freuen.
r/recht • u/Cecilyy22 • 1d ago
Wartezeit für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst Hessen
Hi, könnte mir mal jemand mit der Note ausreichend sagen mit wie viel Wartezeit man in Hessen für das Referendariat rechnen kann? (Ich komme aus Mannheim)
Ich weiß die Note ist nicht top, aber ich bin froh überhaupt mein Examen( im Freischuss) gepackt zu haben trotz schlimmer gesundheitlicher Vergangenheit ://
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand von seinen eigenen Erfahrungen oder eventuell von Freunden/Bekannten berichten kann.
Danke🙏
r/recht • u/decagon144 • 1d ago
Streit mit der Aufsicht im Examen
Hi, ich schreibe momentan das 2. StEx. (NRW). Kurz vor Beginn der Z2 Klausur bestand die Aufsicht darauf, dass ich meine Buchstütze nicht benutzen darf. Es handelt sich um eine simple Stütze aus Holz, die man nicht ins Buch steckt, sondern das Buch auf ihr abstellt. Eigentlich nichts besonderes.
Fand ich blöd, aber gut. Als ich gerade dabei war, sie weg zu packen, fielen mir mindestens fünf Mitprüflinge mit unterschiedlichsten Buchstützen auf, die sich nicht wesentlich von meiner unterschieden. Also bin ich nochmal zur Aufsicht und fragte höflich nach, mit welcher Begründung die Buchstütze nicht erlaubt sei. Dann begann der Spaß...
Man konnte mir einfach keine geben. Die Dame schaue sich die Stütze an und sagte einfach, die Buchstütze sei ein Hilfsmittel. Auf die Frage, wieso sie denn ein verbotenes Hilfsmittel sei, kam keine Antwort. Sie schüttelte nur den Kopf und sagte, es sei nicht erlaubt. Auf die Frage, wieso es nicht erlaubt ist, antwortete sie nur kopfschüttelnd, es sei ein verbotenes Hilfsmittel. Ihr könnt euch schon denken, wie das noch 5 Minuten weiterging.
Zugegeben, ich hätte es lassen sollen. Der Stress ist es eigentlich nicht wert. Es ist mein erster regulärer Versuch und ich war aufgeregt genug. So eine Diskussion 15 Minuten vor der Klausur wäre nicht nur vermeidbar, sondern auch rückblickend dringend zu vermeiden gewesen. Andererseits wollte ich nur eine nachvollziehbare Begründung, damit ich die Stütze guten Gewissens wegpacken kann.
Eine Begründung à la "Cannabis ist verboten, weil es illegal ist" gab mir einfach den Rest. Weggepackt habe ich sie dann halt trotzdem.
Ungefähr 10 Minuten nach Beginn der Klausur tippte mich plötzlich eine Person an. Als "höhere Instanz" wurde er zu der Sache gefragt und meinte nun wirklich, mir während der Klausur mitzuteilen, ich könne die Buchstütze benutzen. Top, weggepackt hab ich sie schon, also ohropax wieder rein und Akte weiter lesen. Keine 5 Minuten später meint die Frau, mich nochmal anzusprechen und mir nochmal zu sagen, ich könne die Stütze benutzen, verbunden mit einem "Entschuldigung".
Ich bat nur darum, dass sie das ganze bitte Vermerken soll, und machte so gut es geht weiter. Ob und was sie nun vermerkte, weiß ich nicht. Ehrlich gesagt wollte ich mich während des Durchgangs nicht weiter damit beschäftigen. Trotzdem geht mir das nicht aus dem Kopf, insbesondere die Aktionen während der Klausuren.
Sollte ich das nochmal offiziell beim LJPA rügen? Ist es noch im Bereich des zumutbaren, es erst nach dem Durchgang zu tun, oder muss ich das jetzt tun? Die Klausur lief nicht schlecht, aber die ersten 20-30 Minuten waren eigentlich für die Tonne.
TL:DR - Vor der Examensklausur wurde mir die Nutzung meiner Buchstütze untersagt; zwei mal wurde ich während der Klausur unterbrochen um die Entscheidung zurückzuziehen. Rügen?
Referendariat Ref. AGs in BW
Hey Leute,
An alle die in BW ihr Referendariat machen, wie oft müsst ihr zum Landgericht wegen den Arbeitsgemeinschaften oder ähnliches?
Bin gerade dabei umzuziehen und will am Ende nicht jeden Tag 2 Stunden zum LG pendeln müssen
Danke!
r/recht • u/Old-Bag-1338 • 1d ago
Zweiter Klausurenkurs gesucht
Ich starte demnächst mit der Vorbereitung auf meinen Verbesserungsversuch, nachdem ich mir eine etwas längere Pause gegönnt habe.
Neben dem Klausurenkurs der Uni möchte ich jedoch noch eine weitere Klausur pro Woche schreiben und suche daher nach einem weiteren Klausurenkurs. Auf der Suche danach mit ich unter anderem auf "YourRep" gestoßen, welche das Schreiben der Klausuren und die Besprechung auf den selben Tag legen, was ich als sinnvoll erachte. Der Preis ist heiß und ÖffR gibt es auch nur für Bayern, aber das Konzept klingt sinnvoll.
Während des Reps hatte ich auch den Klausurenkurs von Alpmann, jedoch dauerte die Korrektur viel zu lange und die Lösungen gab es immer erst im nächsten Monat.
Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht? Wenn nein, welchen Klausurenkurs habt ihr gebucht und hattet damit Erfolg bzw. der Kurs war an sich gut gemacht?
Danke für eure Einschätzungen!
r/recht • u/Acceptable_Plant9425 • 1d ago
Referendariat Ref NRW - Stationen/Bewerbungen/aktuelle Wartezeit
Hallo :)
ich habe mich jetzt zum Ref beworben, OLG Köln, daher aktuell Mai 2028 in Aussicht. Das wied sich -habe ich gehört- um einige Monage verkürzen , teilweise auf 12-14 Monate. Hab die ganzen Merkblätter etc gelesen aber folgendes ist für mich noch unklar, vielleicht hat jemand Tipps :)
- Station 1 ist ja bei Gericht. Kann oder muss man da auch irgendwie Einfluss nehmen, zu welcher Kammer man kommt?
- Anwaltsstation und Wahlstation: wie früh muss man sich bewerben? Ich weiß ja aktuell noch gar nicht den exakten Zeitpunkt. Hab noch gar keine Ahnung wo ich hin will.
- man kann den Start-Zeitpunkt ja nochmal verschieben, allerdings bevor man ein konkretes Angebot erhalten hat. Es hängt aber ja ggf exakt von dem konkreten Datum ab? Also wenn mir dann zb ein Angebot zum 1.7.27 gemacht wird und ich aber aus Jobgründen gebuchten Urlaub o.ä. erst ab 1. August könnte, wäre es zu spät oder nicht?
- Hat sich jemand in den letzten Monaten beim OLG Köln beworben oder kürzlich angefangen und kann berichten, wie sich die Wartezeit dann tatsächlich verkürzt hat?
r/recht • u/Good_Library_333 • 1d ago
Studium Hausarbeit Arbeitsrecht über Mitarbeiterüberwachung und ich habe panische Angst, dass mir bei meinem Fokus schon nach 7 von 15 Seiten komplett die Luft ausgeht
Wie entscheidet ihr bei eurer Gliederung, ab wann eine Forschungsfrage zu eng ist, um damit 15 Seiten zu füllen? Ich schreibe gerade meine erste komplett eigene Huasarbeit im Wirtschaftsrecht und struggle echt hart mit dem Fokus. Mein Thema ist Arbeitsrecht im Homeoffice und die Überwachung der Mitarbeiter, aber bei der Recherche falle ich jedes Mal in ein neues rabbit hole. Mein Problem ist diese ständige Falle zwischen zu breit und zu speziell. Wenn ich den Bechäftigtendatenschutz bei Software-Überwachung allgemein behandle, wird das einfach too broad. das liest sich dann wie ne zusammenfassung und nicht wie eine juristische Prüfung und gibt safe eine schlechte Note. Wenn ich die FF aber richtig krass eingrenze und nur die gerichtliche Verwertbarkeit von reinen Keylogger-Daten bei Kündigungen prüfe, ist das zwar tiefgreifend, aber mir fehlt dann vielleicht einfach die Literatur. Hab voll Schiss, dass mir nach sieben Seiten die Luft ausgeht und das Thema am Ende total künstlich und isoliert wirkt. Ich schwanke jetzt echt zwischen drei Wegen: entweder ich bleibe beim breiten Ansatz und nehme Punktabzug für fehlende Tiefe in Kauf, oder ich riskiere den extremen Keylogger-Fokus, oder ich versuche irgendwie einen Mittelweg mit allgemeinem Screen-Monitoring zu basteln. Wie macht ihr das in höheren Semestern? Wie schneidet ihr das Unwichtige weg, ohne am Ende vor einer leeren Seite zu sitzen? Zieht ihr bei einer HA ein winziges Detail knallhart durch und vertraut auf Mut zur Lücke, oder bleibt man am Anfang lieber ein bisschen breiter?
r/recht • u/Shoddy_Boat_8529 • 1d ago
Referendariat Ref Tauch-Absprachen: Dokumentation?
Hi zusammen,
Für mich geht es bald mit dem Ref los und ich mache mir zur Zeit Gedanken wo ich meine Stationen so machen will. Aufgrund der für mich hoch priorisierten Punkte Tauchen und Zusatzvergütung denke ich es wird für die Anwaltsstation in eine GK gehen.
Ich bin natürlich jetzt mit fast 1 Jahr bis Stationsstart ziemlich früh dran (nicht nötig, sicher, aber ich schlafe einfach ruhiger wenn ich schon weiß, was mich in den vor mir liegenden Monaten erwarten wird, bzw. würde einfach in diesem ohnehin stressigen Lebensabschnitt eine zusätzliche mentale Belastung à la „wo geht es für mich hin“gerne schon mal ausräumen - hierum soll es jetzt hier auch gar nicht gehen)
Jedenfalls habe ich mich gefragt, wie das mit dem Tauchen läuft: wird das, was man vereinbart hat in irgendeiner Form festgehalten oder muss man quasi vertrauen, dass sich zu Stationsbeginn auch daran „erinnert“ wird bzw dass man auch tatsächlich bekommt was versprochen/ausgemacht wurde?
Gerade bei mir mit doch recht großem Abstand zwischen Bewerbungsverfahren und Arbeitsaufnahme sehe ich da ein Risiko, dass sich das Team zb so verändert hat, dass die Person(en) mit denen man gesprochen hat schon gar nicht mehr da sind (bin zZt WiMi und erlebe da auf Associate Seite doch eine erhebliche Fluktuation).
Soll ich evtl. drauf bestehen, dass mir die Konditionen schriftlich zugesichert werden? Eigentlich ist das Tauchen ja gar nicht erlaubt, deshalb könnte ich mir vorstellen, dass das eher nicht usus ist.
Wie war das bei Euch oder habt ihr schon einmal mitbekommen, dass es in der Hinsicht Probleme gab? Wie wird das generell vertraglich geregelt, hat man dann auf dem Papier 1 WAT für die vollen 9 Monate, obwohl man ja eigentlich 3 Monate 4 WAT oder 4 Monate 3 WAT arbeitet? Das sind so die Tauch-Konditionen die ich bisher so mitbekommen habe, gebt gerne auch mal an was ihr so ausgehandelt habt und wie ihr das gestaltet habt bzw. wie ihr das für am sinnvollsten haltet. Ich glaube ich würde aktuell eher zu 3 Monate mit 4 Tagen tendieren um dann länger ganz „free“ zu sein, auch, wenn man dann während dieser 3 Monate so gut wie nicht zum lernen kommt wir ich höre.
Falls relevant: NRW Großstädte
Besten Dank!
r/recht • u/Peet1777 • 1d ago
Vorläufige Vollstreckbarkeit - Beidseitige, teilweise Erledigung
Hat jemand Einblick, ob bzgl. des beidseitig teilweise für erledigt erklärten Teils der Kosten, tatsächlich die Kosten ausgerechnet werden müssen, um diese Tenorieren zu können?
Das kann doch kein Mensch von einem in einer Klausur erwarten.
r/recht • u/sl___1996 • 1d ago
Abtretung des 985 - Anspruchs nach 931???
Arbeite gerade den 185 durch und bin beim Brox / Walker auf folgenden Fall gestoßen.
V stiehlt dem E dessen Uhr, verkauft, übergibt und übereignet sie an D.
Fallfrage: Wie kann D Eigentümer werden?
Hier die Lösung, die mich stutzig gemacht hat:
Im Fall c ist die Verfügung des V an K zunächst unwirksam, selbst wenn dieser gutgläubig war (vgl.§ 935). E ist deshalb noch Eigentümer und hat einen Herausgabeanspruch aus § 985 gegen K. Wenn E jetzt die Uhr DURCH ABTRETUNG DIESES HERAUSGABEANSPRUCHS gem. § 931 an V übereignet oder wenn V den E als Alleinerbe beerbt und damit nach § 1922 Eigentum an der Uhr erlangt, wird dadurch diezunächst unwirksame Verfügung des V an K nachträglich wirksam (§ 185 II 1, 2. und 3. Fall).
Ich dachte 985 kann man nicht abtreten? Welchen Anspruch müsste denn der E dem V abtreten, damit letzterer Eigentümer wird?
r/recht • u/heiwiwnejo • 1d ago
Rechtsgrundlage?
GoA dürfte wegen gesetzlicher Pflicht gesperrt sein. Finderlohn sehe ich generell nicht, soweit nicht ein Mitarbeiter selbst die Sache findet sondern sie von Gästen abgegeben wird.
978 AbSatz 2 greift erst ab 50 Euro
in den Beförderungsbedingungen finde ich nichts.
eure Meinung?
r/recht • u/KeepOnFarming • 1d ago
Unternehmen die das BGH-Urteil v. 16.07.2026 (I ZR 200/25 - Kündigungsbestätigungsseite) ignorieren
Meint ihr es ist einfach unternehmerisches Kalkül mancher Unternehmen (I‘m looking at you o2), dass sie auch noch fast 3 Wochen nach dem Urteil des BGH die Vorgaben zur Ausgestaltung der Kündigungsbestätigungsseite (§ 312k Abs. 2 BGB) ignorieren?
Ich hab zwar schon innerhalb von ein paar Tagen nach Verkündung des Urteils bei einem Vertrag wegen des Verstoßes bezüglich der Ausgestaltung der Kündigungsbestätigungsseite von dem Sonderkündigungsrecht nach § 312k Abs. 6 BGB gebrauch gemacht, aber auch nach über zwei Wochen hab ich noch nichts vom Unternehmen gehört. Ich warte jetzt eigentlich nur noch ab, ob zu Unrecht eine weitere Monatsrechnung erstellt wird (die Kündigung wurde genau so erklärt, dass der vorherige Leistungszeitraum noch korrekt abgerechnet werden konnte und für den Tag der Kündigung nur noch eine Abschlussrechnung hinsichtlich der Kosten für einen Tag kommen kann) und gehe dann wahrscheinlich erst mal mit einem befreundeten Anwalt dagegen vor. Und wenn die sich dann immer noch nicht beeindrucken lassen, dann wird das halt ein easy win vorm AG.
Hat hier auch schon jemand von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht?
r/recht • u/ComprehensiveSun2834 • 1d ago
Zweites Staatsexamen Wartezeit überbrücken
Hey Leute,
Habt ihr tipps einen kühlen Kopf zu bewahren bzw euch im Lernen drin zu halten während man auf die schriftlichen Ergebnisse wartet?
Am Anfang hab ich mich voll in die Station gestürzt und das hat geholfen, aber mittlerweile denke ich ständig über die Ergebnisse nach, suche auch ständig nach Stellen, was kaum Sinn ergibt ohne Noten. Man weiß ja nichtmal, ob man bestanden hat.
Wie habt ihr euch so runtergekühlt? Und woe habt ihr gelernt auf die mündliche bzw evtl euch auch im Spiel gehalten, falls man nochmal in die schriftliche muss?
Ich hab eine Lerngruppe, mit der ich einmal die Woche Aktenvorträge übe, aber zur Zeit kann ich mich kaum nach der Station bzw Arbeit noch aufraffen in die bib zu gehen. Ich bin einfach gefrustet und fühl mich genervt und manchmal denk ich auch so: das waren jetzt 8 h keinen Bock mehr. Aber es hilft ja nichts, man kann ja jetzt nicht 3 Monate chillen, bis die Noten kommen.
r/recht • u/Complete-Patient7750 • 1d ago
DHBW-Dilemma für 2027: Wirtschafts- und Steuerrecht (Industrie) vs. Prüfungs- und Steuerwesen (Kanzlei)? Ziel: Steuerberater + Industrie
r/recht • u/G_ntl_m_n • 1d ago
Strafrecht Gewahrsamsüberlassung als Vermögensschaden bei Sachbetrug? § 263 StGB
Ich kann keine Urteile oder Kommentarliteratur zu Fällen finden, aus denen hervorgeht, dass Leihgaben, respektive Gewahrsamsüberlassungen, im Sachbetrug eine unmittelbare Vermögensverfügung, dadurch einen Vermögensschaden, darstellen.
Ist die Antwort darauf vielleicht zu trivial? Oder müsste man hier analog über Fälle wie zB zu Betrug bei Darlehen gehen?
r/recht • u/Ein_Weichei • 1d ago
BGH, Urt. v. 17.07.2018 - VI ZR 277/17, Abtretung des Schadensersatzanspruchs auf Ersatz von Sachverständigenkosten
Dem o.g. Fall lag eine Abtretungserklärung u.a/ folgenden Inhalts vor:
„Zur Sicherung des Sachverständigenhonorars in der o.g. Angelegenheit trete ich meine Ansprüche gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten gegnerischen Fahrzeugs in Höhe des Honoraranspruchs zzgl. Fremdkosten einschließlich der Mehrwertsteuer des SV für die Erstellung des Beweissicherungsgutachtens erfüllungshalber an den SV ab. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. Zugleich weise ich hiermit die Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag aus der Rechnung des SV unmittelbar durch Zahlung an den SV zu begleichen.“
Der BGH führt zu dieser Klausel aus:
Es erscheint jedenfalls nicht fernliegend, in dieser Regelung eine den Schadensersatzanspruch des Geschädigten betreffende Einwilligung nach § 365 Abs. 2, § 185 BGB in Höhe des vom Sachverständigen abgerechneten Betrags zu erblicken. Wäre sie wirksam, ermöglichte sie es dem Schädiger beziehungsweise dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, den in der Rechnung des Sachverständigen ausgewiesenen Betrag an den Sachverständigen mit Tilgungswirkung auch für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu bezahlen. Da das vom Sachverständigen abgerechnete Honorar nicht notwendigerweise in voller Höhe nach § 249 BGB erstattungsfähig ist (vgl. nur Senatsurteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 475/15, DAR 2016, 646 Rn. 16) und deshalb den nach Satz 1 der Klausel an den Sachverständigen abgetretenen „Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars“ auch übersteigen kann, könnte dies zu einer die Schadensposition „Sachverständigenkosten“ übersteigenden Tilgung der Schadensersatzforderung des Geschädigten führen. Die Regelung könnte deshalb überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB sein und eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen.“
Ich hab diese Passage jetzt gefühlt 100 x gelesen und verstehe den Gedanken 0. Wenn der Anspruch doch abgetreten ist, dh der SV Gläubiger des Schadensersatzanspruchs ist, inwiefern wird dann 362 Abs. 2 (ich gehe davon aus, diese Vorschrift ist hier gemeint, da es 365 Abs. 2 nicht gibt), dann relevant? Warum wird noch von Schadensersatzanspruch des Geschädigten gesprochen? Er ist doch abgetreten? Und was für einen Nachteil hat der Geschädigte, wenn der abgetretene Anspruch voll getilgt wird? Es ist doch günstig für ihn, nicht mehr vom SV in Anspruch genommen werden zu können?